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Weltkugel
© panthermedia.net / James Steidl

Internationale Rechtsvorschriften

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die internationalen Rechtsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.
Guinea-Bissau


I. Rechtsgrundlagen


  1. Zustellung

    -
  2. Beweisaufnahme

    -
  3. Weitere für das Gebiet des Zivil- oder Handelsrechts bedeutsame zwischenstaatliche Vereinbarungen (wegen der Ausführungsgesetze und aktuellen Bekanntmachungen von Änderungsregelungen wird auf § 3 Absatz 2 bis 5 ZRHO Bezug genommen)

    -

 

II.  Ausgehende Ersuchen
 

1. Zustellung

        • Postzustellungen sind nicht zulässig.
        • durch ausländische Stellen:

          Rechtshilfe wird durch guinea-bissauische Behörden derzeit nicht geleistet.
        •  durch deutsche Auslandsvertretungen ist zurzeit nicht zulässig

 

2. Beweisaufnahme

        • durch ausländische Stellen:

          Rechtshilfe wird durch guinea-bissauische Behörden derzeit nicht geleistet.
        • durch deutsche Auslandsvertretungen ist zurzeit nicht zulässig

 

III. Eingehende Ersuchen
 

1. Zustellung

      Unmittelbar eingehende Ersuchen sind unerledigt der Landesjustizverwaltung vorzulegen.

 

2. Beweisaufnahme

      Unmittelbar eingehende Ersuchen sind unerledigt der Landesjustizverwaltung vorzulegen.

 

IV. Kosten

Keine Bemerkungen.

 

Bundesamt für Justiz                                                Stand der Bearbeitung: 31.03.2017(Fn 1)

 

 
 


Fußnoten :

   Fn1: Anmerkung der Redaktion IR-Online: 
             Dieser Länderabschnitt wurde neu erstellt und am 29.05.2017 eingestellt (vgl. auch die 
             Vorbemerkungen zum Länderteil