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Weltkugel
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Internationale Rechtsvorschriften

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die internationalen Rechtsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.
Uganda


I. Rechtsgrundlagen

 

  1. Zustellung

    -
  2. Beweisaufnahme

    -
  3. Weitere für das Gebiet des Zivil- oder Handelsrechts bedeutsame zwischenstaatliche Vereinbarungen (wegen der Ausführungsgesetze und aktuellen Bekanntmachungen von Änderungsregelungen wird auf § 3 Absatz 2 bis 5 ZRHO Bezug genommen)

    -

 

II. Ausgehende Ersuchen

1. Zustellung

        • Postzustellungen sind nicht zulässig.
        • durch ausländische Stellen:

          Rechtshilfe wird durch ugandische Behörden derzeit nicht geleistet.
        • durch deutsche Auslandsvertretungen:

          Die deutsche Botschaft in Kampala kann Anträge auf formlose Zustellung in Ausnahmefällen ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit des Zustellungsempfängers in eigener Zuständigkeit erledigen. Die Übermittlung von Zustellungsantrag (einfach) und zuzustellenden Schriftstücken (zweifach) erfolgt über die Prüfungsstelle auf dem Kurierweg (§ 30 Absatz 2 ZRHO) unmittelbar an die Botschaft.

 

2. Beweisaufnahme

        • durch ausländische Stellen:

          Rechtshilfe wird durch ugandische Behörden derzeit nicht geleistet.
        • durch deutsche Auslandsvertretungen:

          Die deutsche Botschaft in Kampala erledigt Ersuchen um Vernehmung oder Abnahme von Eiden in eigener Zuständigkeit ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit der zu vernehmenden Person, wenn die Erledigung ohne Anwendung von Zwang möglich ist. Die Übermittlung des Rechtshilfeersuchens erfolgt über die Prüfungsstelle auf dem Kurierweg (§ 30 Absatz 2 ZRHO) unmittelbar an die Botschaft.

 

III. Eingehende Ersuchen

1. Zustellung

      Unmittelbar eingehende Ersuchen sind unerledigt der Landesjustizverwaltung vorzulegen 

2. Beweisaufnahme

      Unmittelbar eingehende Ersuchen sind unerledigt der Landesjustizverwaltung vorzulegen

 

IV. Kosten

Keine Bemerkungen.

 

Bundesamt für Justiz                                              Stand der Bearbeitung: 29.06.2018(Fn 1)

 


Fußnoten :

Fn1: Anmerkung der Redaktion IR-Online:
          Dieser Länderabschnitt wurde neu gefasst und am 31.08.2018 eingestellt (vgl. auch die
          Vorbemerkungen zum Länderteil)