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Weltkugel
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Internationale Rechtsvorschriften

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die internationalen Rechtsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.
§ 120  
Nachweis der förmlichen Zustellung nach der Zivilprozessordnung


Erfolgt die Zustellung in der durch die deutsche Gesetzgebung vorgeschriebenen Form, so hat der Rechtspfleger aufgrund der Zustellungsurkunde ein Zustellungszeugnis nach dem Vordruck ZRH 4 zu erteilen.