veröffentlicht im Reichsgesetzblatt 1929 Teil II Nr. 14, Seite 133,

ausgegeben zu Berlin am 8. März 1929

 

Bekanntmachung

über die Ratifikation und Ausführung des deutsch-britischen Abkommens über den Rechtsverkehr

Vom 4. März 1929

 

 

1. Auf Grund des Gesetzes wegen des deutsch-britischen Abkommens über den Rechtsverkehr (Reichsgesetzbl. 1928 II S. 623) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen ratifiziert worden ist. Der Austausch der Ratifikationsurkunden hat am 15. Februar 1929 in Berlin stattgefunden. Das Abkommen wird demnach gemäß seinem Artikel 16 am 16. März 1929 in Kraft treten.

 

2. Am 15. Februar 1929 hat die Deutsche Regierung durch den deutschen Botschafter in London die im Artikel 11a Abs. 2 des Abkommens vorgesehene Erklärung abgegeben.

 

Berlin, den 4. März 1929

Der Reichsminister des Auswärtigen

In Vertretung

Köpfe