veröffentlicht im Reichsgesetzblatt 1929 Teil II Nr. 30, Seite 401,
ausgegeben zu Berlin am 7. Juni 1929

 

Bekanntmachung
über die Ausdehnung des deutsch-britischen Abkommens über den Rechtsverkehr auf Nordirland

Vom 1. Juni 1929

 

Der Königlich Großbritannische Botschafter in Berlin hat am 14. Mai 1929 mitge-
teilt, daß Seine Britannische Majestät die Anwendung des deutsch-britischen Ab-
kommens über den Rechtsverkehr vom 20. März 1928 (Reichsgesetzbl. II S. 623) gemäß Artikel 17 des Abkommens auf
Nordirland ausgedehnt hat. Diese Ausdeh-
nung tritt am 14. Juni 1929 in Kraft.

Zur Entgegenanhme von Zustellungsanträgen und Rechtshilfeersuchen ist in Nord-
irland der Registrar des Höchsten Gerichtshofs von Nordirland zuständig. Mittei-
lungen an den Registrar und Übersetzungen sollen in englischer Sprache erfolgen.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 4. März 1929 (Reichsgesetzbl. II S. 133).

Berlin, den 1. Juni 1929

Der Reichsminister des Auswärtigen
In Vertretung
Köpfe