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im Reichsgesetzblatt 1929 Teil II Nr. 30, Seite 401, Bekanntmachung Vom 1. Juni 1929
Der Königlich Großbritannische Botschafter in Berlin hat am 14. Mai 1929 mitge- nung tritt am 14. Juni 1929 in Kraft. Zur Entgegenanhme von Zustellungsanträgen und Rechtshilfeersuchen ist in Nord- irland der Registrar des Höchsten Gerichtshofs von Nordirland zuständig. Mittei- lungen an den Registrar und Übersetzungen sollen in englischer Sprache erfolgen. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 4. März 1929 (Reichsgesetzbl. II S. 133). Berlin, den 1. Juni 1929 Der Reichsminister des Auswärtigen |