veröffentlicht
im Reichsgesetzblatt 1933 Teil II Nr. 13, Seite 155,
Ergänzung der Bekanntmachung Vom 3. April 1933
In der Spalte "Anschrift der zur Empfangnahme von Zustellungsanträgen und
Rechtshilfeersuchen zuständigen Behörde" der Anlage zur Bekanntmachung vom 17.
Dezember 1932 (Reichsgesetzbl. II S. 307) sind zu "Norfolk-Insel" die Worte
"The Registrar Magistrate, Court of Norfolk Island" zu ersetzen durch die Worte
"The Registrar, Magistrates Court, Norfolk Island" und zu "Mandatsgebiet
Neu-Guinea" die Worte "The Supreme Court, Central Court, Rabaul" zu
ersetzen durch die Worte "The Registrar, Central Court, Rabaul". Der Reichsminister des Auswärtigen |