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veröffentlicht im Reichsgesetzblatt 1936 Teil II Nr. 22, Seite 213,
Bekanntmachung über das deutsch-dänische Beglaubigungsabkommen Vom 23. Juni 1936.
Zwischen der Deutschen Regierung und der Dänischen Regierung ist zum Zwecke der Erleichterung des wechselseitigen Rechtsverkehrs am 17. Juni 1936 in Kopenhagen durch Austausch inhaltlich übereinstimmender Noten ein Beglaubigungsabkommen abgeschlossen worden.
Das Abkommen tritt am 1. Juli 1936 in Kraft.
Der Wortlaut der deutschen Note wird nachstehend veröffentlicht.
Berlin, den 23. Juni 1936.
Der Reichsminister des Auswärtigen In Vertretung Gaus |