|
veröffentlicht im Reichsgesetzblatt 1939 Teil II Nr. 31, Seite 940,
ausgegeben zu Berlin am 29. Juli 1939
Bekanntmachung
über die Ausdehnung des Geltungsbereichs des deutsch-britischen Abkommens über den Rechtsverkehr auf die Kolonie Aden
Vom 17. Juli 1939
Der Königlich Britische Botschaft in Berlin hat am 22. Juni 1939 mitgeteilt, daß die Anwendung des deutsch-britischen Abkommens über den Rechtsverkehr vom
20. März 1928 (Reichsgesetzbl. II S. 623) gemäß Artikel 17 a) des Abkommens auf die Kolonie Aden - nicht auf das Protektorat Aden - ausgedehnt worden ist. Die Ausdehnung tritt gemäß Artikel 17 b) des Abkommens am 22. Juli 1939 in Kraft.
Zustellungsanträge und Rechtshilfeersuchen sind an "The Chief Justice" in Aden zu richten. Mitteilungen und Übersetzungen sollen in englischer Sprache erfolgen.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 11. Ja-
nuar 1939 (Reichsgesetzbl. II S. 7).
Berlin, den 17. Juli 1939
Der Reichsminister des Auswärtigen
In Vertretung
Freiherr von Weizäcker |