veröffentlicht
im Reichsgesetzblatt 1939 Teil II Nr. 31, Seite 940,
Bekanntmachung Vom 17. Juli 1939
Der Königlich Britische Botschaft in Berlin hat am 22. Juni 1939 mitgeteilt, daß die
Anwendung des deutsch-britischen Abkommens über den Rechtsverkehr vom Zustellungsanträge und Rechtshilfeersuchen sind an "The Chief Justice" in Aden zu richten. Mitteilungen und Übersetzungen sollen in englischer Sprache erfolgen. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 11. Ja- nuar 1939 (Reichsgesetzbl. II S. 7). Berlin, den 17. Juli 1939 Der Reichsminister des Auswärtigen |