veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1953 Teil II Nr. 6, Seite 118,
ausgegeben zu Bonn am 11. April 1953

 

 

Bekanntmachung
über die Wiederanwendung von Vorkriegsverträgen.
 

Vom 13. März 1953.

 

 

Zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Neuseeländischen Regierung ist durch Notenwechsel Einverständnis darüber festgestellt worden, daß das deutsch-britische Abkommen über den Rechtsverkehr vom 20. März 1928 (Reichsgesetzbl. II S. 623; Reichsgesetzbl. 1929 II S. 637) im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland mit Einschluß der Cook-Inseln und dem Treuhandgebiet von West-Samoa mit Wirkung vom 1. Januar 1953 wieder angewendet wird.

Bonn, den 13. März 1953.

 

Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein