veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1957 Teil II Nr. 26, Seite 1276,
ausgegeben zu Bonn am 6. September 1957

 

Bekanntmachung
über die Wiederanwendung des deutsch-britischen Abkommens
über den Rechtsverkehr auf die Föderation von Rhodesien und Nyassaland

Vom 30. Juli 1957

 

Zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland ist Einverständnis darüber festgestellt worden, daß das in London am 20. März 1928 unterzeichnete deutsch-britische Abkommen über den Rechtsverkehr (Reichsgesetzbl. 1928 II S. 623; 1929 II S. 736 und 1933 II S. 172) auf die Föderation von Rhodesien und Nyassaland mit Wirkung vom 20. August 1955 wieder Anwendung findet.

Zustellungsanträge und Rechtshilfeersuchen, die in der Föderation von Rhodesien und Nyassaland erledigt werden sollen, sind an das Justizministerium der Föde-
ration von Rhodesien und Nyassaland in Salisbury (Ministry of Law of the Fede-
ration of Rhodesia and Nyassaland at Salisbury) zu richten. Mitteilungen an die Behörden der Föderation und Übersetzungen sollen in englischer Sprache abge-
faßt sein.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 24. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. II S. 890).

Bonn, den 30. Juli 1957

Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung des Staatssekretärs
van Scherpenberg