Bundesgesetzblatt 1969 Teil II Nr. 80 Seite 2124, ausgegeben zu Bonn am 7. November 1969
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Übereinkommens vom 15. April 1958
über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
Vom 16. Oktober 1969
Frankreich
hat am 26. Mai 1966 gegenüber der Regierung der Niederlande erklärt, daß das Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Bundesgesetzbl. 1961 II S. 1005) auch auf die überseeischen Departements und die überseeischen Hoheitsgebiete, deren internationale Beziehungen es wahrnimmt, Anwendung findet.Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Duckwitz