Bundesgesetzblatt 1973 Teil II Nr. 5, Seite 60,
ausgegeben zu Bonn am 27. Januar 1973

 

Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Übereinkommens
über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung
gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Vom 12. Januar 1973

 

Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 24. Juli 1972 zu dem Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Bundesgesetzbl. 1972 II S. 773) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Übereinkommen nach seinem Artikel 62 für die

 

Bundesrepublik Deutschland

am 1. Februar 1973

 

in Kraft tritt.

Die deutsche Ratifikationsurkunde ist am 30. Oktober 1972 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Gemeinschaften hinterlegt worden.

Das Übereinkommen tritt ferner am gleichen Tage für folgende Staaten in Kraft:

Belgien
Frankreich
Italien
Luxemburg
Niederlande

Die Bundesrepublik Deutschland hat bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde erklärt, daß der in Artikel IV Abs. 2 Satz 1 des Protokolls zu dem Übereinkommen vorgesehene Widerspruch eingelegt wird.

Bonn, den 12. Januar 1973

Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank