veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil II Nr. 45, Seite 1069 f., ausgegeben zu Bonn am 2. August 1974
Gesetz
zu dem Vertrag vom 7. Juni 1969
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik
über den Verzicht auf die Legalisation von Urkunden
Vom 30. Juli 1974
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Dem in Rom am 7. Juni 1969 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über den Verzicht auf die Legalisation von Urkunden wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(2) Rechtsverordnungen der Bundesregierung nach Absatz 1 bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Die Beglaubigung nach Artikel 2 des Vertrages wird mit den entsprechenden Ergänzungen in der folgenden Form auf der Urkunde selbst oder auf einem mit der Urkunde zu verbindenden Blatt erteilt:
Beglaubigung
(Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik
vom 7. Juni 1969 über den Verzicht auf die Legalisation von Urkunden)
Diese öffentliche Urkunde ist unterschrieben
von
in seiner/ihrer Eigenschaft als
und versehen mit dem Siegel oder Stempel des/der
Bestätigt in
am
durch
Artikel 4
(2) Das Bundesverwaltungsamt nimmt Auskunftsersuchen aus der Republik Italien entgegen, führt eine Äußerung der Person, Stelle oder Behörde herbei, welche die Urkunde errichtet haben soll, und übermittelt diese Äußerung der ersuchenden Stelle. Die Person, Stelle oder Behörde ist verpflichtet, eine Äußerung abzugeben.
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1).
Artikel 6
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Bonn, den 30. Juli 1974 Der Bundespräsident
Scheel
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Genscher
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Vogel
Der Bundesminister des Auswärtigen
Genscher |