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veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil II Nr. 38, Seite 937,
Gesetz
Vom 5. Juli 1974 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Dem in London am 7. Juni 1968 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Artikel 3 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 17 Abs. 3 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Bonn, den 5. Juli 1974 Der Bundespräsident Scheel Der Bundeskanzler Schmidt Der Bundesminister der Justiz Dr. Vogel Der Bundesminister des Auswärtigen Genscher |