veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil II Nr. 38, Seite
937, Gesetz Vom 5. Juli 1974 Der Bundestag hat mit
Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Dem in London am 7. Juni 1968 von der
Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Europäischen Übereinkommen
betreffend Auskünfte über ausländisches Recht wird zugestimmt. Das
Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 Dieses Gesetz gilt auch
im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes
feststellt. Artikel 3 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung
in Kraft. (2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem
Artikel 17 Abs. 3 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im
Bundesgesetzblatt bekanntzugeben. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Bonn, den 5. Juli 1974 Der Bundespräsident Scheel Der Bundeskanzler Schmidt Der Bundesminister der Justiz Dr. Vogel Der Bundesminister des Auswärtigen Genscher |