veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil II Nr. 38, Seite 937,
ausgegeben zu Bonn am 10. Juli 1974

 

 

Gesetz
zu dem Europäischen Übereinkommen vom 7. Juni 1968
betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

 

Vom 5. Juli 1974

 

 

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

 

Artikel 1

 

Dem in London am 7. Juni 1968 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

 

Artikel 2

 

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.

 

Artikel 3

 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

 

(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 17 Abs. 3 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

 

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

 

Bonn, den 5. Juli 1974

 

Der Bundespräsident

Scheel

 

 

Der Bundeskanzler

Schmidt

 

 

Der Bundesminister der Justiz

Dr. Vogel

 

 

Der Bundesminister des Auswärtigen

Genscher