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veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil II Nr. 19, Seite 366,
Bekanntmachung
Vom 12. März 1975
Grenada hat in einer dem Generalsekretär der Vereinten Nationen am 26. August 1974 zugegangenen Note die nachstehende Erklärung über die Weiteranwendung der Verträge, deren Geltung von dem Vereinigten Königreich vor Erlangung der Unabhängigkeit Grenadas am 7. Februar 1974 auf dessen Hoheitsgebiet erstreckt worden war, abgegeben: |
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(Übersetzung) |
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“Grenada Prime Minister
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„Grenada Der Premierminister
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2. It is desirous, therefore, that it be accepted that each treaty has been legally succeeded to by the Government of Grenada and that actions relating to all treaties be based on this succession until a decision is otherwise taken and due notification communicated to the United Nations and to the states signatories thereto in respect of any such particular treaty. |
(2) Es ist daher wünschenswert, anzuerkennen, daß die Regierung von Grenada für jeden Vertrag die Rechtsnachfolge angetreten hat und daß sich Handlungen in bezug auf alle Verträge auf diese Nachfolge gründen, bis hinsichtlich eines bestimm-ten Vertrags eine anderslautende Entscheidung getroffen und den Vereinten Nationen sowie den Unterzeichnerstaaten des Vertrags eine ordnungs-gemäße Notifikation zugegangen ist. |
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3. The Government of Grenada reserves the right to terminate the operation of any such treaty succeeded to if it is desirable to do so. In such circumstances due notice will be given of any such termination and in the terms thereof.
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(3) Die Regierung von Grenada behält sich das Recht vor, die Anwendung jedes solchen Vertrags, in bezug auf den sie die Nachfolge angetreten hat, zu beenden, wenn dies wünschenswert ist. In einem solchen Fall werden die Beendigung und deren Bedingungen ordnungsgemäß mitgeteilt.
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Bonn, den 12. März 1975 Der Bundesminister des Auswärtigen
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