veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil II Nr. 40, Seite 927, ausgegeben zu Bonn am 4. Juli 1975
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
Vom 18. Juni 1975
Das Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (Bundesgesetzbl. 1959 II S. 149) ist nach seinem Artikel 14 Abs. 2 für das |
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Vereinigte Königreich |
am 12. April 1975 |
in Kraft getreten.
Das Vereinigte Königreich hat bei Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde nach Artikel 12 des Übereinkommens erklärt, daß sich die Anwendung des Übereinkommens nicht auf Hoheitsgebiete außerhalb des Mutterlandes erstrecken soll, für deren internationale Beziehungen es verantwortlich ist.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 15. November 1974 (Bundesgesetzbl. II S. 1395).
Bonn, den 18. Juni 1975 Der Bundesminister des Auswärtigen Im Auftrag Dreher |