veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil II Nr. 40, Seite 927,

ausgegeben zu Bonn am 4. Juli 1975

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des Übereinkommens

über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

 

Vom 18. Juni 1975

 

 

Das Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (Bundesgesetzbl. 1959 II S. 149) ist nach seinem Artikel 14 Abs. 2 für das

Vereinigte Königreich

am 12. April 1975

in Kraft getreten.

 

Das Vereinigte Königreich hat bei Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde nach Artikel 12 des Übereinkommens erklärt, daß sich die Anwendung des Übereinkommens nicht auf Hoheitsgebiete außerhalb des Mutterlandes erstrecken soll, für deren internationale Beziehungen es verantwortlich ist.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 15. November 1974 (Bundesgesetzbl. II S. 1395).

 

Bonn, den 18. Juni 1975

Der Bundesminister des Auswärtigen

Im Auftrag

Dreher