Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil II Nr. 2, Seite 20, ausgegeben zu Bonn am 25. Januar 1977
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Übereinkommens
zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Vom 5. Januar 1977
Die
Bahamas haben dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande als Verwahrer des Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBl. 1965 II S. 875) notifiziert, daß sie sich an das Übereinkommen auch nach Erlangung der Unabhängigkeit am 10. Juli 1973 gebunden betrachten, dessen Anwendung mit Wirkung vom 25. April 1965 auf ihr Hoheitsgebiet erstreckt worden war.Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Dr. Fleischhauer