veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil II Nr. 33, Seite 925,
ausgegeben zu Bonn am 20. August 1980 Gesetz zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung
gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Vom 13.
August 1980
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem in Jerusalem am 20. Juli 1977 unterzeichneten zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige
Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und
Handelssachen und dem Briefwechsel vom
Artikel 2
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land
Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.
Artikel 3 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung
in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 30
Abs. 2 und der Briefwechsel in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates Vertrag sind
gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird
im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 13. August 1980 Für den Bundespräsidenten Der Präsident des Bundesrates Hans-Ulrich Klose
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers Genscher
Der Bundesminister der Justiz Dr. Vogel
Der Bundesminister des Auswärtigen
Genscher
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