veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil II Nr. 33, Seite 925,

ausgegeben zu Bonn am 20. August 1980

 

 

Gesetz

zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977

zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel

über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung

gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

 

Vom 13. August 1980

 

 

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

 

 

Artikel 1

 

Dem in Jerusalem am 20. Juli 1977 unterzeichneten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und dem Briefwechsel vom 26. November 1979 wird zugestimmt. Der Vertrag und der Briefwechsel werden nachstehend veröffentlicht.

 

 

Artikel 2

 

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.

 

 

Artikel 3

 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

 

(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 30 Abs. 2 und der Briefwechsel in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

 

 

Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates Vertrag sind gewahrt.

 

 

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.

 

 

Bonn, den 13. August 1980

Für den Bundespräsidenten

Der Präsident des Bundesrates

Hans-Ulrich Klose

 

 

Der Stellvertreter des Bundeskanzlers

Genscher

 

 

Der Bundesminister der Justiz

Dr. Vogel

 

 

Der Bundesminister des Auswärtigen

Genscher