Bundesgesetzblatt 1986 Teil II Nr. 36, Seite 1020,
ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 1986

 

Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Übereinkommens
über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands
und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit
und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
in Zivil- und Handelssachen
sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens
durch den Gerichtshof

Vom 14. November 1986

 

Nach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 1983 zu dem Übereinkommen vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gericht-licher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof (BGBI. 1983 II 8.802) wird bekanntgemacht, daß das Überein-kommen nach seinem Artikel 39 Abs. 1 am

1. November 1986

zwischen der Bundesrepublik Deutschland und folgenden Staaten in Kraft getreten ist:

 

Belgien
Frankreich
Italien

  und

Luxemburg
Niederlande

Dänemark
mit der Maßgabe, daß sich das Übereinkommen nicht auf Grönland erstreckt.

 

Die Ratifikationsurkunde der Bundesrepublik Deutschland ist am 7. März 1984 bei dem Generalsekretär des Rates der Europäischen Gemeinschaften hinterlegt worden.

Bonn, den 14. November 1986

Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Oesterhelt