Bundesgesetzblatt 1986 Teil II Nr. 36, Seite 1020,
Bekanntmachung Vom 14. November 1986
Nach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 1983 zu dem Übereinkommen vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gericht-licher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof (BGBI. 1983 II 8.802) wird bekanntgemacht, daß das Überein-kommen nach seinem Artikel 39 Abs. 1 am 1. November 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und folgenden Staaten in Kraft getreten ist:
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Belgien und |
Luxemburg |
Dänemark
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Die Ratifikationsurkunde der Bundesrepublik Deutschland ist am 7. März 1984 bei dem Generalsekretär des Rates der Europäischen Gemeinschaften hinterlegt worden. Der Bundesminister des Auswärtigen |