Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil II Nr. 20, Seite 714, ausgegeben zu Bonn am 21. Juni 1986

Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Übereinkommens
über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

Vom 5. Juni 1986

 

Das Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (BGBl. 1959 II S. 149) ist nach seinem Artikel 14 Abs. 2 für

Neuseeland
   
mit der Maßgabe, daß sich die Anwendung des Übereinkommens
   weder auf die Cookinseln noch auf Niue oder Tokelau erstreckt

am 28. März 1986

in Kraft getreten.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 13. Januar 1986 (BGBl. II S. 415).

Bonn, den 5. Juni 1986

Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Bertele