veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1987 Teil II Nr. 9, Seite 214,

ausgegeben zu Bonn am 3. April 1987

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens

über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke

im Ausland in Zivil- oder Handelssachen

 

Vom 6. März 1987

 

 

Mit Erklärung vom 28. Mai 1986 haben die Niederlande die Anwendung des Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (BGBl. 1977 II S. 1452, 1453) auf Aruba erstreckt; nach Artikel 29 Abs. 3 des Übereinkommens ist diese Erstreckung am 27. Juli 1986 wirksam geworden.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 7. Mai 1984 (BGBl. II S. 506).

 

Bonn, den 6. März 1987

Der Bundesminister des Auswärtigen

Im Auftrag

Dr. Oesterhelt