veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil II Nr. 1, Seite 3,

ausgegeben zu Bonn am 17. Januar 1990

 

 

Bekanntmachung

zum deutsch-israelischen Vertrag

über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

 

Vom 21. November 1989

 

 

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Staates Israel hat unter Bezugnahme auf Artikel 14 Abs. 3 des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (BGBI. 1980 II S. 925) mitgeteilt, daß Anträge, die Zwangsvollstreckung zuzulassen, abweichend von Artikel 14 Abs. 1 Nr. 2 bei jedem zuständigen Gericht Israels gestellt werden können.

 

Bonn, den 21. November 1989

Der Bundesminister der Justiz

Im Auftrag

Dr. Holland