veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil II Nr. 35, Seite 1016 f.,

ausgegeben zu Bonn am 1. Oktober 1992

 

 

Bekanntmachung

über die Fortsetzung der völkerrechtlichen Mitgliedschaften und Verträge

der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken durch die Russische Föderation

 

Vom 14. August 1992

 

 

1.

Mit dem am selben Tag zugegangenen Schreiben vom 24. Dezember 1991, dessen deutsche Übersetzung nachstehend wiedergegeben wird, hat der Präsident der Russischen Föderation dem Generalsekretär der Vereinten Nationen folgendes notifiziert:

 

(Übersetzung)

"24. Dezember 1991

Moskau

 

Sehr geehrter Herr Generalsekretär!

 

Ich beehre mich, Sie davon zu unterrichten, daß die Mitgliedschaft der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in der Organisation der Vereinten Nationen, auch im Sicherheitsrat und in allen anderen Organen und Organisationen des VN-Systems, mit Unterstützung der Länder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten durch die Russische Föderation (RF) fortgesetzt wird. In diesem Zusammenhang bitte ich, anstelle der Bezeichnung "Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken" in den VN die Bezeichnung "Russische Föderation" zu verwenden.

 

Die Russische Föderation erhält in vollem Umfang die Verantwortung für alle Rechte und Pflichten der UdSSR, einschließlich der finanziellen Verpflichtungen, nach Maßgabe der VN-Charta aufrecht.

 

Ich bitte, dieses Schreiben als Ermächtigungsurkunde für alle Personen, die gegenwärtig über die Bevollmächtigung als Vertreter der UdSSR in den VN verfügen, zur Vertretung der Russischen Föderation in den Organen der VN zu betrachten.

 

Der Präsident der Russischen Föderation

B. N. Jelzin

 

Seiner Exzellenz

Herrn Javier Perez de Cuellar
Generalsekretär der Organisation der Vereinten Nationen"

 

2.

Mit der am 14. Januar 1992 zugegangenen Note vom 13. Januar 1992, deren deutsche Übersetzung nachstehend wiedergegeben wird, hat das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau folgendes notifiziert:

 

(Übersetzung)

"Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten

der Russischen Föderation

Nr. 11/Ugp

 

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation bezeugt den diplomatischen Missionschefs in Moskau seine Hochachtung und beehrt sich, den Regierungen der Entsendestaaten folgendes zur Kenntnis zu bringen:

 

Die Russische Föderation setzt die Ausübung der Rechte und Erfüllung der Pflichten aus den von der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken geschlossenen völkerrechtlichen Verträgen fort.

 

Demzufolge wird die Regierung der Russischen Föderation anstelle der Regierung der UdSSR die Funktion des Verwahrers für die entsprechenden mehrseitigen Verträge wahrnehmen.

 

In diesem Zusammenhang bittet das Ministerium, anstelle der UdSSR die Russische Föderation als Vertragspartei aller geltenden völkerrechtlichen Verträge anzusehen.

 

Das Ministerium benutzt diesen Anlaß, die diplomatischen Missionschefs erneut seiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.

 

Moskau, den 13. Januar 1992

 

L. S.

 

An die

Diplomatischen Missionschefs

Moskau"

 

3.

Mit Schreiben vom 27. Januar 1992, deren deutsche Übersetzung nachstehend wiedergegeben wird, hat der Ständige Vertreter der Russischen Föderation bei den Vereinten Nationen in New York dem Generalsekretär der Vereinten Nationen folgendes notifiziert:

 

(Übersetzung)

"Der Ständige Vertreter

der Russischen Föderation

bei der Organisation der Vereinten Nationen

70/n

New York, den 27. Januar 1992

 

Sehr geehrter Herr Generatsekretär,

 

ich beehre mich, Ihnen hiermit den Wortlaut einer Note des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation an die diplomatischen Missionschefs in Moskau zur Kenntnis zu bringen:

 

"Die Russische Föderation setzt die Ausübung der Rechte und Erfüllung der Pflichten aus den von der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken geschlossenen völkerrechtlichen Verträgen fort.

 

Demzufolge wird die Regierung der Russischen Föderation anstelle der Regierung der UdSSR die Funktion des Verwahrers für die entsprechenden mehrseitigen Verträge wahrnehmen.

 

In diesem Zusammenhang bittet das Ministerium, anstelle der UdSSR die Russische Föderation als Vertragspartei aller geltenden völkerrechtlichen Verträge anzusehen."

 

Ich bitte Sie, für die Verteilung dieses Schreibens an die Mitgliedstaaten der VN und die Staaten mit Beobachterstatus Sorge zu tragen.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

Ju. Woronzow

 

Seiner Exzellenz

Herrn Boutros Ghali

Generalsekretär

der Organisation der Vereinten Nationen

New York"

 

4.

Entsprechende Erklärungen hat die Russische Föderation allen weiteren in Betracht kommenden Verwahrern von mehrseitigen völkerrechtlichen Übereinkünften und Satzungen notifiziert, denen nach dem Stand von Dezember 1991 die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken als Vertragspartei oder Mitglied angehörte.

 

 

5.

Nach Maßgabe der vorstehenden Notifikationen und auf der Grundlage der gemeinsamen deutsch-russischen Erklärung vom 21. November 1991 gelten die Erklärungen auch für die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken nach dem Stand von Dezember 1991 geschlossenen oder angewendeten zweiseitigen Übereinkünfte.

 

 

6.

Aus der Fortgeltung der mit und von der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken geschlossenen zwei- und mehrseitigen Übereinkünfte im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation ist nicht zu schließen, daß diese Übereinkünfte nicht auch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken fortgelten.

 

Bonn, den 14. August 1992

 

Der Bundesminister des Auswärtigen

Im Auftrag

Dr. Eitel