Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 13, Seite 400, ausgegeben zu Bonn am 25. Mai 1999
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens
über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke
im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
Vom 23. April 1999
I.
Portugal
hat dem Verwahrer des Übereinkommens am 11. Februar 1999 die Erstreckung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (BGBI. 1977 II S. 1452, 1453) auf Macau notifiziert. Nach Artikel 29 Abs. 3 des Übereinkommens ist die Erstreckung am 12. April 1999 wirksam geworden.II.
Die
Bahamas haben nach Artikel 2 des Übereinkommens folgende Zentrale Behörde bestimmt:Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Hilger