veröffentlicht im
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 70, Seite 3538, ausgegeben zu Bonn am 22.
Dezember 2004 Verordnung zur
Einführung eines Vordrucks für die Erklärung über die persönlichen
und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe sowie
eines Vordrucks für die Übermittlung der Anträge auf Bewilligung
von Prozesskostenhilfe im grenzüberschreitenden Verkehr (EG-Prozesskostenhilfevordruckverordnung
– EG-PKHVV) Vom 21.
Dezember 2004 Auf
Grund des § 1077 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, der durch Artikel 1 Nr. 4 des
Gesetzes vom 15. De-zember 2004 (BGBl. I S. 3392) eingefügt worden ist, verordnet
das Bundesministerium der Justiz: § 1 Vordrucke Für
die Erklärung der Partei sowie für die Übermittlung derartiger Anträge nach Artikel
13 der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung
des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch
Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozess-kostenhilfe in
derartigen Streitsachen (ABl. EG Nr. L 26 S. 41, ABl. EU Nr. L 32 S. 15) werden die in der Anlage
bestimmten Vordrucke eingeführt. § 2 Inkrafttreten Diese
Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ______________ Der
Bundesrat hat zugestimmt. Berlin,
den 21. Dezember 2004 Die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries |