|
veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 70, Seite 3538, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2004 Verordnung zur Einführung eines Vordrucks für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe sowie eines Vordrucks für die Übermittlung der Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im grenzüberschreitenden Verkehr (EG-Prozesskostenhilfevordruckverordnung – EG-PKHVV) Vom 21. Dezember 2004 Auf Grund des § 1077 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, der durch Artikel 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. De-zember 2004 (BGBl. I S. 3392) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz: § 1 Vordrucke Für die Erklärung der Partei sowie für die Übermittlung derartiger Anträge nach Artikel 13 der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozess-kostenhilfe in derartigen Streitsachen (ABl. EG Nr. L 26 S. 41, ABl. EU Nr. L 32 S. 15) werden die in der Anlage bestimmten Vordrucke eingeführt. § 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ______________ Der Bundesrat hat zugestimmt. Berlin, den 21. Dezember 2004 Die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries |