veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 70, Seite 3538,

ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2004

 

 

Verordnung

zur Einführung eines Vordrucks für die Erklärung über die

persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe

sowie eines Vordrucks für die Übermittlung der Anträge auf

Bewilligung von Prozesskostenhilfe im grenzüberschreitenden Verkehr

(EG-Prozesskostenhilfevordruckverordnung – EG-PKHVV)

Vom 21. Dezember 2004

 

 

 

Auf Grund des § 1077 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, der durch Artikel 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. De-zember 2004 (BGBl. I S. 3392) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz:

 

§ 1

Vordrucke

 

Für die Erklärung der Partei sowie für die Übermittlung derartiger Anträge nach Artikel 13 der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozess-kostenhilfe in derartigen Streitsachen (ABl. EG Nr. L 26 S. 41, ABl. EU Nr. L 32 S. 15) werden die in der Anlage bestimmten Vordrucke eingeführt.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

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Der Bundesrat hat zugestimmt.

 

Berlin, den 21. Dezember 2004

 

Die Bundesministerin der Justiz

Brigitte Zypries