veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2009 Teil II Nr. 21, Seite 602,

ausgegeben zu Bonn am 1. Juli 2009

 

 

Gesetz

zu dem Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996

über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht,

die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit

auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung

und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern

 

Vom 25. Juni 2009

 

 

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

 

 

Artikel 1

 

Dem in Den Haag am 1. April 2003 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

 

 

Artikel 2

 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 61 Absatz 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

 

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

 

 

Berlin, den 25. Juni 2009

 

Der Bundespräsident

Horst Köhler

 

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

 

Die Bundesministerin der Justiz

Brigitte Zypries

 

Der Bundesminister des Auswärtigen

Steinmeier