veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2010 Teil II Nr. 30, Seite 1195, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2010
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation Vom 27. September 2010
Zum Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBl. 1965 II S. 875, 876) hat Peru am 13. Januar 2010 seinen Beitritt gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Übereinkommens erklärt.
Die Bundesrepublik Deutschland hat am 15. Juli 2010 einen Einspruch gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens gegen den Beitritt Perus eingelegt. Das Übereinkommen ist somit im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Peru nicht in Kraft getreten .
Die Ukraine hat am 2. April 2003 ihren Beitritt gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Übereinkommens erklärt. Die Bundesrepublik Deutschland hat am 22. Juli 2010 ihren Einspruch gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens gegen den Beitritt der Ukraine zurückgenommen. Das Übereinkommen ist somit im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zur Ukraine am 22. Juli 2010 in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 25. Mai 2010 (BGBl. II S. 809).
Berlin, den 27. September 2010
Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. Susanne Wasum-Rainer |