veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2010 Teil II Nr. 20, Seite 857, ausgegeben zu Bonn am 6. August 2010
Bekanntmachung über das Entfallen von Bekanntmachungen der nach den Haager Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden Vom 21. Juni 2010
Das Ständige Büro der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht hat mitgeteilt, die von Vertragsstaaten der Haager Übereinkommen benannten Zentralen Behörden und deren Kontaktdaten sowie Änderungen dieser Daten den betroffenen Vertragsstaaten ausschließlich in elektronischer Form mitzuteilen. Darüber hinaus stellt die Haager Konferenz diese Informationen auf ihrer Internetseite
www.hcch.net
unter der Rubrik „Authorities“ (Behörden) zur Verfügung, geordnet nach Staaten („per State“) und nach betroffenen Übereinkommen („per Convention“). Diese Daten werden laufend aktualisiert. Die Bundesregierung hat bisher die Kontaktdaten der Zentralen Behörden anderer Vertragsstaaten nach den Haager Übereinkommen im Bundesgesetzblatt (Teil II) veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ist jedoch entbehrlich, da die Daten auf der Internetseite der Haager Konferenz zuverlässig und aktuell sind. Die Veröffentlichung wird daher entfallen.
Berlin, den 21. Juni 2010
Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. Susanne Wasum-Rainer |