veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2010 Teil II Nr. 20, Seite 857,

ausgegeben zu Bonn am 6. August 2010

 

 

Bekanntmachung

über das Entfallen von Bekanntmachungen

der nach den Haager Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden

Vom 21. Juni 2010

 

 

Das Ständige Büro der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht hat mitgeteilt, die von Vertragsstaaten der Haager Übereinkommen benannten Zentralen Behörden und deren Kontaktdaten sowie Änderungen dieser Daten den betroffenen Vertragsstaaten ausschließlich in elektronischer Form mitzuteilen. Darüber hinaus stellt die Haager Konferenz diese Informationen auf ihrer Internetseite

 

www.hcch.net

 

unter der Rubrik „Authorities“ (Behörden) zur Verfügung, geordnet nach Staaten („per State“) und nach betroffenen Übereinkommen („per Convention“). Diese Daten werden laufend aktualisiert. Die Bundesregierung hat bisher die Kontaktdaten der Zentralen Behörden anderer Vertragsstaaten nach den Haager Übereinkommen im Bundesgesetzblatt (Teil II) veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ist jedoch entbehrlich, da die Daten auf der Internetseite der Haager Konferenz zuverlässig und aktuell sind. Die Veröffentlichung wird daher entfallen.

 

Berlin, den 21. Juni 2010

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Susanne Wasum-Rainer