veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2011 Teil II Nr. 34, Seite 1363,

ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2011

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens

über den internationalen Schutz von Erwachsenen

 

Vom 15. November 2011

 

 

Das Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (BGBl. 2007 II S. 323, 324) ist nach seinem Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe a für

Finnland

am 1. März 2011

sowie nach seinem Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe b für

Estland*)

   nach Maßgabe einer Erklärung nach Artikel 32 sowie eines Vorbehalts nach Artikel 56

   des Übereinkommens

am 1. November 2011

in Kraft getreten.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 3. September 2009 (BGBl. II S. 1143).

 

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*) Vorbehalte und Erklärungen:

 

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar.

 

Berlin, den 15. November 2011

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Susanne Wasum-Rainer