veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2012 Teil II Nr. 18, Seite 584,

ausgegeben zu Bonn am 6. Juni 2012

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens

über den internationalen Schutz von Erwachsenen

 

Vom 9. Mai 2012

 

 

Das Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (BGBl. 2007 II S. 323, 324) wird nach seinem Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe a für die

Tschechische Republik *)

   nach Maßgabe eines Vorbehalts nach Artikel 56 des Übereinkommens

am 1. August 2012

in Kraft treten.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 15. November 2011 (BGBl. II S. 1363).

 

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*) Vorbehalte und Erklärungen:

 

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar.

 

Berlin, den 9. Mai 2012

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Susanne Wasum-Rainer