veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2013 Teil II Nr. 9, Seite 387,

ausgegeben zu Bonn am 16. April 2013

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des Übereinkommens

über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern

 

Vom 15. Februar 2013

 

 

Zum Haager Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (BGBl. 1961 II S. 1005, 1006) haben die Niederlande mitgeteilt, dass das Übereinkommen nach der Änderung der verfassungsrechtlichen Struktur der Niederlande zum 10. Oktober 2010 (vgl. die Bekanntmachjung vom 29. August 2012, BGBl. II S. 1027) für

Niederlande*, karibischer Teil

(Bonaire, Saba, St. Eustatius)

am 10. Oktober 2010

Curaçao

am 10. Oktober 2010

St. Martin (niederländischer Teil)

am 10. Oktober 2010

in Kraft getreten ist.

Die Niederlande* haben am 25. Juli 2012 eine ergänzende Erklärung zu diesem Übereinkommen abgegeben.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 28. September 1995 (BGBl. II S. 909).

 

Berlin, den 15. Februar 2013

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Martin Ney

 

*) Vorbehalte und Erklärungen:

 

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar.