veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2014 Teil II Nr. 19,
ausgegeben zu Bonn am 29. August 2014

 

Bekanntmachung
über den Geltungsbereich
des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit,
das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung
und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung
und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern 

Vom 5. August 2014

 

Das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (BGBl. 2009 II S. 602, 603) wird nach seinem Artikel 61 Absatz 2 für 

Belgien*                                                                                                          am 1. September 2014

nach Maßgabe von Erklärungen nach den Artikeln 29, 34 und 44 des Übereinkommens in Kraft treten. 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 19. März 2013 (BGBl. II S. 421). 

Berlin, den 5. August 2014

Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Martin Ney

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* Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar.