veröffentlicht
im Bundesgesetzblatt 2014 Teil II Nr. 19,
ausgegeben zu Bonn am 29. August 2014
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich
des Haager
Übereinkommens über die Zuständigkeit,
das anzuwendende Recht,
die Anerkennung, Vollstreckung
und Zusammenarbeit auf
dem Gebiet der elterlichen Verantwortung
und der Maßnahmen zum
Schutz von Kindern
Vom 5.
August 2014
Das
Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das
anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (BGBl. 2009 II S. 602, 603) wird nach seinem Artikel 61
Absatz 2 für
Belgien*
am
1. September 2014
nach
Maßgabe von Erklärungen nach den Artikeln 29, 34 und 44 des Übereinkommens in
Kraft treten.
Diese
Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 19. März 2013 (BGBl. II S. 421).
Berlin,
den 5. August 2014
Auswärtiges
Amt
Im Auftrag
Dr. Martin Ney
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* Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem
Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt
Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache
auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter
http://www.hcch.net einsehbar.