veröffentlicht
im Bundesgesetzblatt 2014 Teil I Nr. 28, Seite 887, ausgegeben
zu Bonn am 10. Juli 2014 Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
und des materiellen Unterhaltsrechts Vom 2. Juli 2014 Nach Artikel 4 Absatz 1
Satz
2
des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007
über
die
internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern
und anderen Familienangehörigen sowie zur
Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen
Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts vom 20. Februar 2013
(BGBI.
1
S.
273) in Verbindung mit § 1
Absatz
2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002
(BGBI.
1
S.
3165) und dem Organisationserlass vom 17.
Dezember
2013 (BGBI. 1 S. 4310) wird hiermit bekannt gemacht, dass
Artikel 1 des Gesetzes mit Ausnahme der Nummern 9,
10 und 12 nach seinem Artikel 4 Absatz 1
Satz
1 mit dem Inkrafttreten des Haager Übereinkommens
vom
23. November 2007 über die
internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und
anderen
Familienangehörigen zum 1. August 2014
in
Kraft
tritt. Berlin, den 2. Juli 2014 Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz Im Auftrag Dr. Heger |