veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2014 Teil I Nr. 28, Seite 887,

ausgegeben zu Bonn am 10. Juli 2014

 

 

Bekanntmachung

über das Inkrafttreten von Teilen

des Gesetzes zur Durchführung des Haager

Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale

Geltendmachung der Unterhaltsanspche von Kindern und anderen

Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des

internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts

 

Vom 2. Juli 2014

 

 

Nach Artikel 4 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts vom 20. Februar 2013 (BGBI. 1 S. 273) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBI. 1 S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBI. 1 S4310) wird hiermit bekannt gemacht, dass Artikel 1 des Gesetzes mit Ausnahme der Nummern 9, 10 und 12 nach seinem Artikel 4 Absatz 1 Satz 1 mit dem Inkrafttreten des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen zum 1. August 2014 in Kraft tritt.

 

Berlin, den 2. Juli 2014

 

Bundesministerium

der Justiz und für Verbraucherschutz

Im Auftrag

Dr. Heger