veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2015 Teil II Nr. 4, Seite 151,

ausgegeben zu Bonn am 5. Februar 2015

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens

zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

 

Vom 14. Januar 2015

 

 

Zum Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBl. 1965 II S. 875, 876) hat Paraguay am 10. Dezember 2013 seine Beitrittsurkunde gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Übereinkommens hinterlegt. Die Bundesrepublik Deutschland hat am 10. Juni 2014 einen Einspruch gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens gegen den Beitritt Paraguays eingelegt. Das Übereinkommen ist nach Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens somit im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Paraguay nicht in Kraft.

 

Burundi hat am 10. Juni 2014 seine Beitrittsurkunde gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Übereinkommens hinterlegt. Die Bundesrepublik Deutschland hat am 11. Dezember 2014 einen Einspruch gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens gegen den Beitritt Burundis eingelegt. Das Übereinkommen ist nach Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens somit im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Burundi nicht in Kraft.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 22. Januar 2014 (BGBl. II S.137).

 

Berlin, den 14. Januar 2015

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Martin Ney