veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2015 Teil II Nr. 4, Seite 151, ausgegeben zu Bonn am 5. Februar 2015
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Vom 14. Januar 2015
Zum Haager
Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher
Urkunden von der Legalisation (BGBl. 1965 II S.
875, 876) hat Paraguay
am 10. Dezember 2013 seine Beitrittsurkunde gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Übereinkommens
hinterlegt. Die Bundesrepublik
Deutschland hat am 10. Juni 2014 einen Einspruch gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens gegen den
Beitritt Paraguays eingelegt. Das Übereinkommen ist nach Artikel 12 Absatz 2
des Übereinkommens somit im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu
Paraguay nicht in Kraft. Burundi hat am 10. Juni 2014 seine
Beitrittsurkunde gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Übereinkommens hinterlegt. Die
Bundesrepublik Deutschland hat am
11. Dezember 2014 einen Einspruch
gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens gegen den Beitritt Burundis
eingelegt. Das Übereinkommen ist nach Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens
somit im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Burundi nicht in Kraft. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an
die Bekanntmachung vom 22. Januar 2014 (BGBl. II
S.137). Berlin, den 14. Januar 2015 Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. Martin Ney |