veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2015 Teil II Nr. 33,
ausgegeben zu Bonn am 8. Dezember 2015
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich
des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit,
das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung
und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung
und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern
Vom 28. Oktober 2015
Das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (BGBl. 2009 II S. 602, 603) wird nach seinem Artikel 61 Absatz 2 für
Italien* am 1. Januar 2016
nach Maßgabe von Erklärungen gemäß den Artikeln 34 und 44
sowie von Vorbehalten gemäß Artikel 60 des Übereinkommens
in Kraft treten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 17. Dezember 2014 (BGBl. II S. 60).
Berlin, den 28. Oktober 2015
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Michael Koch
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* Vorbehalte und Erklärungen:
Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.