veröffentlicht
im Bundesgesetzblatt 2015 Teil II Nr. 33,
ausgegeben zu Bonn am 8. Dezember 2015
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich
des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit,
das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung
und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung
und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern
Vom 28. Oktober 2015
Das
Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das
anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (BGBl. 2009 II S. 602, 603) wird nach seinem Artikel 61
Absatz 2 für
Italien*
am
1. Januar 2016
nach
Maßgabe von Erklärungen gemäß den Artikeln 34 und 44
sowie von
Vorbehalten gemäß Artikel 60 des Übereinkommens
in Kraft
treten.
Diese
Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 17. Dezember 2014
(BGBl. II S. 60).
Berlin,
den 28. Oktober 2015
Auswärtiges
Amt
Im Auftrag
Dr. Michael Koch
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* Vorbehalte und Erklärungen:
Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme
derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht.
Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager
Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar.
Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen
Behörden oder Kontaktstellen.