veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2015 Teil II Nr. 20, Seite 966,

ausgegeben zu Bonn am 23. Juli 2015

 

 

 

Gesetz

zu dem Übereinkommen vom 25. Januar 1988

über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen

und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010

zur Änderung des Übereinkommens

über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen

Vom 16. Juli 2015

 

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

 

 

Artikel 1

 

Folgenden völkerrechtlichen Verträgen wird zugestimmt:

 

1. dem in Paris am 17. April 2008 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen,

2. dem in Cannes und in Straßburg am 3. November 2011 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen.

 

Die Verträge werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

 

 

Artikel 2

 

Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Anlage A des Übereinkommens nach seinem Artikel 2 durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen. Die Rechtsverordnung nach Satz 1 bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates, soweit ihre Änderung die Luftverkehrsteuer, die Versicherungssteuer und die Verbrauchsteuern mit Ausnahme der Biersteuer sowie alle anderen Steuern betrifft, deren Aufkommen dem Bund ganz zusteht.

 

 

Artikel 3

 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 28 Absatz 3 und das Protokoll nach seinem Artikel IX Absatz 3 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

 

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

 

Berlin, den 16. Juli 2015

 

Der Bundespräsident

Joachim Gauck

 

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

 

Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble

 

Der Bundesminister des Auswärtigen

Steinmeier