veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2016 Teil II Nr. 23, Seite 1012,

ausgegeben zu Bonn am 25. August 2016

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich

des Haager Übereinkommens über die Zustellung

gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland

in Zivil- oder Handelssachen

 

Vom 26. Juli 2016

 

 

Das Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (BGBl. 1977 II S. 1452, 1453) ist nach seinem Artikel 28 Absatz 3 für

 

Kasachstan*

nach Maßgabe einer Erklärung zu Artikel 5 Absatz 3 und gemäß Artikel 16 des Übereinkommens

am 1. Juni 2016

 

in Kraft getreten.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 16. Dezember 2015 (BGBl. 2016 II S. 43).

 

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* Vorbehalte und Erklärungen:

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.

 

Berlin, den 26. Juli 2016

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Michael Koch