veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2016 Teil II Nr. 23, Seite 1012,
ausgegeben zu Bonn am 25. August 2016
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich
des Haager Übereinkommens über die
Zustellung
gerichtlicher und außergerichtlicher
Schriftstücke im Ausland
in Zivil- oder Handelssachen
Vom 26. Juli 2016
Das
Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher
und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (BGBl. 1977 II S. 1452, 1453) ist nach seinem Artikel 28
Absatz 3 für
Kasachstan* nach Maßgabe einer
Erklärung zu Artikel 5 Absatz 3 und gemäß Artikel 16 des Übereinkommens |
am 1. Juni 2016 |
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht
im Anschluss an die Bekanntmachung vom 16. Dezember 2015 (BGBl.
2016 II S. 43).
__________________________
* Vorbehalte und Erklärungen:
Vorbehalte
und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands,
werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in
englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für
Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches gilt
für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder
Kontaktstellen.
Berlin, den 26. Juli 2016
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Michael Koch