veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2016 Teil II Nr. 5, Seite 235,

ausgegeben zu Bonn am 26. Februar 2016

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens

über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

 

Vom 2. Februar 2016

 

 

Das Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (BGBl. 1990 II S. 206, 207) wird nach seinem Artikel 43 Absatz 2 für die

Russische Föderation *
   nach Maßgabe eines Vorbehalts gemäß Artikel 42 zu Artikel 26 Absatz 2 des Übereinkommens

am 1. April 2016

in Kraft treten.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 16. Dezember 2015 (BGBl. 2016 II S. 43).

 

Berlin, den 2. Februar 2016

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Michael Koch

* Vorbehalte und Erklärungen:

Vorbehalte und Erklärungen zu diesen Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.