veröffentlicht im Bundesgesetzblatt
2017 Teil II Nr. 9, Seite 449, ausgegeben zu Bonn am 19. April 2017 Bekanntmachung über den
Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die
zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung Vom 21. Februar
2017 Das
Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte
internationaler Kindesentführung (BGBl. 1990 II S. 206, 207) wird nach seinem
Artikel 38 Absatz 5 im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu |
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Kasachstan* nach
Maßgabe eines Vorbehalts gemäß Artikel 42 zu Artikel 26 des Übereinkommens |
am 1. Mai 2017 |
Korea, Republik* nach
Maßgabe von Vorbehalten gemäß Artikel 42 zu den Artikeln 24 und 26 des
Übereinkommens |
am 1. Mai 2017 |
in Kraft treten. Diese
Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 26. Mai
2016 (BGBl. II S. 695). _______________ * Vorbehalte und
Erklärungen: Vorbehalte
und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden
im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und
französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für
Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches
gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder
Kontaktstellen. Berlin, den 21. Februar
2017 Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. Michael Koch |