veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2017 Teil II Nr. 9, Seite 449,

ausgegeben zu Bonn am 19. April 2017

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens

über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

Vom 21. Februar 2017

 

Das Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (BGBl. 1990 II S. 206, 207) wird nach seinem Artikel 38 Absatz 5 im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu

 

Kasachstan*

nach Maßgabe eines Vorbehalts gemäß Artikel 42 zu Artikel 26 des Übereinkommens

am 1. Mai 2017

Korea, Republik*

nach Maßgabe von Vorbehalten gemäß Artikel 42 zu den Artikeln 24 und 26 des Übereinkommens

am 1. Mai 2017

in Kraft treten.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 26. Mai 2016 (BGBl. II S. 695).

 

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* Vorbehalte und Erklärungen:

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.

 

Berlin, den 21. Februar 2017

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Michael Koch