veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2018 Teil II Nr. 6, Seite 168,

ausgegeben zu Bonn am 27. April 2018

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich

des Haager Übereinkommens über die Zustellung

gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland

in Zivil- oder Handelssachen

 

Vom 23. April 2018

 

 

Das Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (BGBl. 1977 II S. 1452, 1453) ist nach seinem Artikel 28 Absatz 3 für

 

Andorra *

nach Maßgabe von Erklärungen nach Artikel 8 sowie zu den Artikeln 15 und 16

am 1. Dezember 2017

Tunesien *

nach Maßgabe von Erklärungen nach Artikel 8 sowie zu den Artikeln 15 und 16

am 1. Februar 2018

 

in Kraft getreten.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 21. Dezember 2016 (BGBl. 2017 II S. 58).

 

Berlin, den 23. April 2018

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Michael Koch

_________________________

 

* Vorbehalte und Erklärungen:

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.