veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2018 Teil II Nr. 22, Seite 574,

ausgegeben zu Bonn am 26. November 2018

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des Fakultativ-Protokolls

über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

zu dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen

 

Vom 2. November 2018

 

 

Die Vereinigten Staaten haben am 12. Oktober 2018 gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen als Verwahrer des Fakultativ-Protokolls vom 18. April 1961 über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten (BGBl. 1964 II S. 957, 1018) zu dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957, 958) eine Erklärung * abgegeben, durch die sie von dem Fakultativ-Protokoll zurücktreten.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 14. November 2014 (BGBl. II S. 1377).

 

Berlin, den 2. November 2018

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Christophe Eick

 

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* Vorbehalte und Erklärungen:

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.