veröffentlicht
im Bundesgesetzblatt 2019 Teil II Nr. 14, Seite 738, ausgegeben
zu Bonn am 19. Juli 2019 Bekanntmachung über den
Geltungsbereich des Haager Übereinkommens
über die Zustellung gerichtlicher und
außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder
Handelssachen Vom 25. Juni 2019 Das Haager
Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und
außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
(BGBl. 1977 II S. 1452, 1453) ist nach seinem Artikel 28 Absatz 3 für |
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Brasilien * nach Maßgabe von
Erklärungen nach den Artikeln 8 und 10 sowie zu Artikel 5 Absatz 3, Artikel 6
und 7 Absatz 2 |
am 1. Juni 2019 |
in Kraft getreten. Diese Bekanntmachung
ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 21. Mai 2019 (BGBl. II S. 491). Berlin, den 25. Juni 2019 Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. Christophe Eick |
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* Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und
Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im
Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und
französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für
Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches
gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder
Kontaktstellen. |