veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2019 Teil II Nr. 14, Seite 738,

ausgegeben zu Bonn am 19. Juli 2019

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des

Haager Übereinkommens über die Zustellung

gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland

in Zivil- oder Handelssachen

 

 

Vom 25. Juni 2019

 

 

Das Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (BGBl. 1977 II S. 1452, 1453) ist nach seinem Artikel 28 Absatz 3 für

Brasilien *

nach Maßgabe von Erklärungen nach den Artikeln 8 und 10 sowie zu Artikel 5 Absatz 3, Artikel 6 und 7 Absatz 2

am 1. Juni 2019

in Kraft getreten.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 21. Mai 2019 (BGBl. II S. 491).

 

Berlin, den 25. Juni 2019

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Christophe Eick

* Vorbehalte und Erklärungen:

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.