veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2020 Teil II Nr. 10, Seite 460,
ausgegeben zu Bonn am 9. Juli 2020

 

 

Bekanntmachung
über den Geltungsbereich
des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit,
das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung
und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung
und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern

 

Vom 26. Mai 2020

 

 

Das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (BGBl. 2009 II S. 602, 603) ist nach seinem Artikel 61 Absatz 2 für

Barbados

am 1. Mai 2020

in Kraft getreten.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 3. September 2019
(BGBl. II. S. 815).

 

Berlin, den 26. Mai 2020

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Christophe Eick