veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2020 Teil II Nr. 19, Seite 938, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2020
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen
Vom 19. Oktober 2020
Das Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (BGBl. 2007 II S. 323, 324) wird nach seinem Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe a für |
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Belgien * nach Maßgabe von bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebenen Erklärungen nach Artikel 28 Absatz 1, Artikel 32 Absatz 2 und Artikel 42 des Übereinkommens |
am 1. Januar 2021 |
in Kraft treten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 9. Juli 2018 (BGBl. II S.339).
Berlin, den 19. Oktober 2020
Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. Joachim Bertele |
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* Vorbehalte
und Erklärungen: Vorbehalte
und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands,
werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in
englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz
für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches
gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen. |