veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2020 Teil II Nr. 19, Seite 938,

ausgegeben zu Bonn am 24. November 2020

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens

über den internationalen Schutz von Erwachsenen

 

Vom 19. Oktober 2020

 

 

Das Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (BGBl. 2007 II S. 323, 324) wird nach seinem Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe a für

Belgien *

nach Maßgabe von bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebenen Erklärungen nach Artikel 28 Absatz 1, Artikel 32 Absatz 2 und Artikel 42 des Übereinkommens

am 1. Januar 2021

in Kraft treten.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 9. Juli 2018 (BGBl. II S.339).

 

 

Berlin, den 19. Oktober 2020

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Joachim Bertele

* Vorbehalte und Erklärungen:

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.