veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2021 Teil II Nr. 9, Seite 437,

ausgegeben zu Bonn am 5. Mai 2021

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens

zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden

von der Legalisation

 

Vom 13. April 2021

 

 

Oman* hat am 23. März 2021 gegenüber der Regierung der Niederlande als Verwahrer des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBl. 1965 II S. 875, 876) eine Erklärung zu Artikel 1 des Übereinkommens abgegeben

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 23. Februar 2021 (BGBl. II S. 238)

 

Berlin, den 23. Februar 2021

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Dr. Christophe Eick

* Vorbehalte und Erklärungen:

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.