veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2022 Teil II Nr. 13, Seite 411, ausgegeben zu Bonn am 21. Juni 2022
Bekanntmachung zu dem Europäischen
Übereinkommen über die Anerkennung
und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses
Vom 8. Juni 2022
Die Ukraine *
hat am 19. April 2022 gegenüber der Generalsekretärin des Europarats in deren
Eigenschaft als Verwahrer eine Erklärung zur Anwendbarkeit des Europäischen
Übereinkommens vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von
Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des
Sorgeverhältnisses (BGBl. 1990 II S. 206, 220) abgegeben. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die
Bekanntmachung vom 7. April 2016 (BGBl. II S.503). Berlin, den 8. Juni 2022 Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. Christophe Eick |
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Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer
Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie
sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats
unter http://www.conventions.coe.int einsehbar. Gleiches gilt für die ggf.
gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen. |