veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2022 Teil II Nr. 20, Seite 629,
ausgegeben zu Bonn am 1. Dezember 2022

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich
des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit,
das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung
und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung
und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern

 

Vom 2. November 2022

 

 

Das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (BGBl. 2009 II S. 602, 603) wird nach seinem Artikel 61 Absatz 2 für

Cabo Verde

am 1. August 2023

in Kraft treten.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 5. April 2022
(BGBl. II. S.256).

 

Berlin, den 2. November 2022

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Tania von Uslar-Gleichen