veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2023 Teil II Nr. 22

ausgegeben zu Bonn am 27. Januar 2023

 

 

Bekanntmachung

über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens

zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden

von der Legalisation

 

Vom 17. Januar 2023

 

 

I.

Das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBl. 1965 II S. 875, 876) wird nach seinem Artikel 12 Absatz 3 für

Pakistan

am 9. März 2023

in Kraft treten.

 

II.

Tschechien hat am 23. November 2022, Polen am 30. November 2022, Finnland und Österreich haben am 12. Dezember, die Niederlande am 15. Dezember 2022 sowie Dänemark hat am 2. Januar 2023 gegenüber der Regierung der Niederlande in deren Eigenschaft als Verwahrer des Haager Übereinkommens Einspruch gegen den Beitritt von Pakistans eingelegt.

 

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2022 (BGBl. 2023 II 6).

 

Berlin, den 17. Januar 2023

 

Auswärtiges Amt

Im Auftrag

Tania von Uslar-Gleichen

* Vorbehalte und Erklärungen:

 

Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.