veröffentlicht
im Bundesgesetzblatt 2023 Teil II Nr. 22 ausgegeben
zu Bonn am 27. Januar 2023 Bekanntmachung über den
Geltungsbereich des Haager Übereinkommens zur Befreiung
ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation Vom 17. Januar 2023 I. Das Haager
Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher
Urkunden von der Legalisation (BGBl. 1965 II S. 875, 876) wird nach seinem
Artikel 12 Absatz 3 für |
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Pakistan |
am 9. März 2023 |
in Kraft treten. II. Tschechien hat am 23. November 2022, Polen
am 30. November 2022, Finnland und Österreich haben am 12. Dezember,
die Niederlande
am 15. Dezember 2022 sowie Dänemark hat am 2. Januar 2023 gegenüber der
Regierung der Niederlande in deren Eigenschaft als Verwahrer des Haager
Übereinkommens Einspruch gegen den Beitritt von Pakistans
eingelegt. Diese Bekanntmachung
ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2022 (BGBl. 2023 II
6). Berlin, den 17. Januar 2023 Auswärtiges Amt Im Auftrag Tania von Uslar-Gleichen |
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* Vorbehalte und
Erklärungen: Vorbehalte und
Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden
im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und
französischer Sprache auf der Webseite der Haager Konferenz für
Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einsehbar. Gleiches
gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder
Kontaktstellen. |