veröffentlicht
im Bundesgesetzblatt 2023 Teil II Nr. 67, ausgegeben
zu Bonn am 9. März 2023 Bekanntmachung zu dem Haager
Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und
außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder
Handelssachen Vom 17. Januar 2023 Ungarn * hat am 22. Dezember 2022 gegenüber der
Regierung der Niederlande in deren Eigenschaft als Verwahrer des Haager
Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und
außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen
(BGBl. 1977 II S. 1452, 1453) eine Erklärung nach Artikel 21 zu Artikel 5
Absatz 1 des Übereinkommens abgegeben. Diese Bekanntmachung
ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 22. August 2022 (BGBl. II S. 511). Berlin, den 17. Januar 2023 Auswärtiges Amt Im Auftrag Tania von Uslar-Gleichen |
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Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme
derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht.
Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager
Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net
einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden
Zentralen Behörden oder Kontaktstellen. |