veröffentlicht
im Bundesgesetzblatt 2023 Teil II Nr. 326, ausgegeben
zu Bonn am 30. November 2023 Bekanntmachung über den
Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und
außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder
Handelssachen Vom 21. November 2023 Das Haager
Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und
außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssaschen
(BGBl. 1977 II S. 1452, 1453) wird nach seinem Artikel 28 Absatz 3 für |
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Singapur * nach
Maßgabe von bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde abgegebenen Erklärungen
nach Artikel 21 des Übereinkommens |
am 1. Dezember
2023 |
in Kraft treten. Diese Bekanntmachung ergeht
im Anschluss an die Bekanntmachung vom 31. August 2023 (BGBl. 2023 II Nr.262). Berlin, den 21. November 2023 Auswärtiges Amt Im Auftrag Tania von Uslar-Gleichen |
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Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme
derer Deutschlands, werden im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht.
Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Haager
Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net
einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden
Zentralen Behörden oder Kontaktstellen. |